Gruppenführer gem. AV 11

Zielgruppe

Zukünftige Führungskräfte im Katastrophenschutz und den Einsatzdiensten

Ausbildungsgang

Die Ausbildung zum Gruppenführer umfasst mind. 60 Unterrichtseinheiten u. a. mit folgenden Inhalten in Theorie und Praxis:

  • Menschenführung
  • Führungslehre
  • Rechtsgrundlagen der Notfallvorsorge
  • und Übungen zur praktischen Umsetzung des Führungsvorgangs

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen und Leiten von Einheit in Gruppenstärke oder eines selbstständigen Trupps.

Der Lehrgang schließt mit einer schriftlichen und praktischen Übung ab.

Anmeldung

Zur Anmmeldung nutzen sie bitte folgenden Link

Bitte beachten Sie unsere Anmeldefristen

Bitte beachten: Jeder Gliederung kann zwei Teilnehmende anmelden, weitere auf Anfrage!

Bitte beachten Sie

 Mit der Anmeldung akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) und die Widerrufsbelehrung des Malteser Bildungszentrums Baden-Württemberg.

Teilnahmevoraussetzungen

"Ausbildung der Einsatzdienste"

  • Mindestalter 18 Jahre (Empfehlung 21 Jahre)
  • Prävention sexualisierter Gewalt - Sensibilisierung
  • Malteser Grundausbildung: Modul 1
  • Malteser Grundausbildung: Modul 2 oder Erste-Hilfe Ausbildung (9UE) oder Fortbildung (9 UE), nicht älter als 2 Jahre
  • Malteser Grundausbildung: Modul 3 - kann Pandemiebedingt auch im Nachgang erfolgen
  • Sprechfunkausbildung BOS
  • Methodik-Didaktik-Seminar ED oder Ausbildungslehrgang (Block B und C)
  • Grundlagen KatS/ED - erst ab 2023 wird in 2022 etabliert
  • Grundausbildung Technik und Sicherheit - kann Pandemiebedingt auch im Nachgang erfolgen
  • Grundausbildung CBRN - erst ab 2023 wird in 2022 etabliert
  • PSNV-Basisseminar - kann Pandemiebedingt auch im Nachgang erfolgen
  • abgeschlossene Allgemeine Fachausbildung (Sanität, Betreuung, Rettungshunde) oder höher
  • Eignung als Führungskraft

Teilnahmegebühr

  • 395,00 Euro Lehrgangsgebühr inkl. Tagesverpflegung
  • 110,00 Euro pro Übernachtung und Abendverpflegung

Für aktive ehrenamtliche Mitglieder in der Region Baden-Württemberg entfällt die Teilnahmegebühr

Fehlzeiten

Der Ausbildungszeitraum muss grundsätzlich zusammenhängend absolviert werden. Fehlzeiten die schon vor Anmeldung zum Lehrgang bekannt sind, können nicht berücksichtig werden.

Es ist darauf zu achten, dass während des Ausbildungszeitraumes auch keine weiteren dienstlichen Verpflichtungen (Nachtschichten, Sanitätsdienste etc.) bestehen.