Informationen zur Selbsttestung von Mitarbeitern, Kunden im Rahmen einer Dienstleistung sowie in Schulen und Kindertageseinrichtungen
Betriebe, Dienstleister sowie Schulen und Kindertageseinrichtungen können nun die Selbsttestung Ihrer Mitarbeiter, Kunden bzw. Schüler und Kinder ohne vorherige Schulung anleiten und beaufsichtigen. In bestimmten Fällen ist auch eine Bescheinigung des Testergebnisses möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/testen/
Eine Schulung von Schnelltests, die einen Nasen-(Rachen-)Abstrich erfordern, wird von den Maltesern grundsätzlich nicht angeboten.
Sollten Sie dennoch Fragen haben, erreichen Sie uns über mbz.bw@malteser.org